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HanseBird im Tierpark Hagenbeck

hanse bird1Der NABU Hamburg veranstaltet ein Vogel- und Optikwochenende unter dem Motto „Die Welt der Vögel erleben, entdecken und fotografieren - Termin: 11. bis 13. Mai 2012

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Vogelschutz: Verbesserter Vogelschutz an Freileitungsnetzen

Seit langer Zeit engagieren sich verschiedene Naturschutzverbände für besseren Vogelschutz an Freileitungsnetzen. Endlich werden diese Bemühungen mit Erfolg gekrönt, denn Experten des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE haben wirkungsvolle technische Maßnahmen erarbeitet.

Die VDE-AR-N 4210-11 (VDE-Anwendungsregel zum Vogelschutz an Mittelspannungsleitungen) enthält konkrete Vorgaben für den Neubau von Freileitungen und für die Nachrüstung bestehender Masten. In die VDE-Vorschrift wurden ausschließlich Maßnahmen aufgenommen, die sowohl von Naturschutzverbänden als auch von Netzbetreibern als wirkungsvoll eingestuft wurden. Beispielsweise werden an Abspannmasten Isolatoren mit mindestens 60 cm Länge eingesetzt. Für Tragmasten können neuerdings auch neue Bauformen, zum Beispiel mit neuem Querträger, verwendet werden. Stützmasten ohne Abdeckung, Vogelabweiser aus Metall und Vogelabwehrkugeln sind nicht mehr zulässig. Die VDEAnwendungsregel wurde bereits in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen und ist dadurch für alle Netzbetreiber verbindlich. Somit wird erstmals eine bundesweit einheitliche Regelung zum Thema Vogelschutz realisiert. Für Neubauten tritt die Vorschrift sofort in Kraft, für die Nachrüstung bestehender Masten gilt eine gesetzliche Übergangsfrist bis Ende 2012. Im Bundesnaturschutzgesetz von 2002 wurde bereits die Pflicht zum Vogelschutz an Mittelspannungsleitungen mit einer Frist bis Ende 2012 festgelegt. Allerdings wird in diesem Gesetz die technische Umsetzung nicht formuliert. Mit der VDE-Anwendungsregel existiert somit ein aktuelles und verbindliches Regelwerk, welches europaweit als richtungsweisend angesehen werden kann. Mit der Umsetzung wird in Deutschland ein deutlich verbesserter Schutz von Großvögeln erreicht. In Mittelspannungsleitungen werden im Regelfall elektrische Spannungen zwischen 1.000 Volt und 50.000 Volt übertragen. Da die Obergrenze aber nicht eindeutig definiert ist, können Mittelspannungsleitungen durchaus auch für den Transport von Energien mit höheren Spannungen benutzt werden.
Werner Sterwerf, Espelkamp


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